1. Und weiter wollen wir kurz bildhaft die wichtigen energetischen Besonderheiten von Früchten der sich entwickelnden Welt der Materie berühren (s. Abb. 4).
2. Die ego-emotionale Gefühlswelt ist entweder als eine verstärkende oder als eine unterdrückende aktive energetische Erscheinungsform zu verstehen.
3. Bei den Vertretern der Tierwelt soll eine solche Besonderheit in erster Linie eine anziehende oder abstoßende Rolle spielen, indem sie den zeitweiligen Zustand des tierischen Organismus und sein Verhältnis zu der bestimmten Erscheinungsform der Realität deutlich zeigt.
4. Die ego-emotionalen Gefühlsbesonderheiten, die ursprünglich von der Natur vorgesehen sind, tragen einen relativ stabilen, mäßig starken Charakter.
5. Im ursprünglichen natürlichen Zustand legt der Egoismus seine charakteristische Schattierung auf alle vom Bewusstsein eingeprägten Begriffe über die ankommende Information auf: Ob es vorteilhaft ist, ob es gefährlich ist, ob es essbar ist oder nicht.
6. Je stärker sich die egoistische Gefühlsäußerung entwickelt, desto krasser füllt sie das Bewusstsein aus, indem sie es blendet und die Wahrscheinlichkeit des Interesses am Wahrnehmen der ankommenden Information bedeutend einengt.
7. Die Kraft des sich entwickelnden Egoismus ist fähig, die Aufmerksamkeit des Bewusstseins ausschließlich auf eigennützig-vorteilhafte Information zu konzentrieren, ohne ihm zu erlauben, die Aufmerksamkeit auf die gesamte übrige eingehende Information zu lenken, unabhängig vom Grad ihres Wertes aus der Sicht des allgemeinen Wohls.
8. Für die unbeseelten Vertreter des beweglichen Verstandes ist eine derartige Entsprechung, welche sich am meisten dem tierischen Zustand annähert und welche natürlich allen Forderungen des Niveaus der Norm entsprechen wird, nur in der Periode des Entstehens und des Beginns der Entwicklung der jungen Zivilisation zulässig.
9. Danach muss die Periode der Entwicklung und des Übergangs zum Niveau des Beginns einer normalen Tätigkeit folgen, das von der Harmonie des Seins des Weltalls für die Vertreter des beweglichen Verstandes bestimmt worden ist.
10. Eine derartige Entwicklung geht bei allen unbeseelten Vertretern des beweglichen Verstandes auf Grund der Anwendung bestimmter bewusster Willensanstrengungen zur Verringerung der ego-emotionalen Gefühlsäußerungen bis zum minimalen zugelassenen lebensnotwendigen Niveau vonstatten.
11. In diesem Fall wird die Einwirkung des Egoismus auf die vom Bewusstsein eingeprägten Begriffe äußerst eingeschränkt und bedeutend geschwächt sein.
12. Das ermöglicht, die gesamte eingehende Information in dem von der Harmonie am ehesten erlaubten breiten Spektrum am besten von der rein vernünftigen Seite her wahrzunehmen.
13. Die ganze natürliche Gefühlswelt des biologischen Organismus kann man als eine einheitliche und ganzheitliche Bewusstseinsform von einem bestimmten Grad der Komplexität auffassen.
14. Wobei die Möglichkeiten des Gehirns, falls sie schon entstanden sind, dazu da sind, konkrete Bilder einzuprägen, die mit der Art der Gefühlswahrnehmung der gesamten umgebenden Realität verbunden sind, und zwar aus der Sicht entweder einer günstigen oder einer gefährlichen Handlung gegenüber dem eigenen Organismus.
15. Bei den hochentwickelten biologischen Organismen ist das Gehirn nicht nur fähig, ein konkretes Bild von dem durch die Gefühlswelt wahrgenommenen günstigen oder gefährlichen Umstand einzuprägen, sondern auch ein genügend konkretes Bild von etwas Günstigem oder Gefährlichem allein auf dem Niveau eines theoretischen Erfassens der einen oder anderen Situation festzuhalten, die der eigene Organismus noch nicht gefühlsmäßig wahrgenommen hat.
16. Solch ein natürliches ganzheitliches System, welches das Bewusstsein bildet, ist berufen, eine rationale Tätigkeit in vollem Einklang mit den Gesetzmäßigkeiten der Harmonie der umgebenden Natur auszuüben.
17. Dabei ermöglichen die Verstandesbesonderheiten des Tieres ihm nicht, die Grenzen der natürlichen charakteristischen Bedingungen der umgebenden Natur zu überschreiten, was möglich macht, den Organismus des Tieres, gerade durch seine Gefühlsbesonderheiten, in der Harmonie seiner Lebensumwelt zu halten.
18. Und das Tier hat es absolut nicht nötig, selbstständig eine vernünftige Kontrolle über das Maß seiner Teilnahme an den Prozessen der geschehenden Realität auszuüben.
19. Ein wichtiger kennzeichnender Zug der Besonderheiten des beweglichen Verstandes ist die erworbene Möglichkeit, dem eigenen biologischen Organismus zu erlauben, die Einschränkungen der naturgegebenen Umweltbedingungen zu überwinden und zum Wohl der Fortdauer der Lebenstätigkeit gemäß einer offensichtlichen Notwendigkeit selbstständig die günstige künstliche lebenswichtige Umwelt herzustellen, wie in beliebigen anderen klimatischen und sonstigen Naturbedingungen auf seinem Geburtsplaneten, so auch in den anderen Naturbedingungen eines anderen Planeten.
20. Dabei hat der Vertreter des beweglichen Verstandes umso größere eigenständige Verantwortung für das Wohlergehen des eigenen Organismus zu tragen, je bedeutender sich seine Lebenstätigkeit von den tierisch-natürlichen Eigenschaften unterscheidet.
21. Dabei ist es notwendig, mit Hilfe der erweiterten Möglichkeiten des beweglichen Verstandes eigenständig die Norm der eigenen Teilnahme an der geschehenden Realität zu bestimmen und zu kontrollieren,
22. Und das vor allem in bezug auf das Maß und die Qualität der Befriedigung der Bedürfnisse des Instinktes.
23. Für die jungen Gesellschaften der Träger des beweglichen Verstandes, die ein Niveau erreichen, auf dem sie aus einem natürlichen Bedürfnis eine künstliche Lebensordnung schaffen wollen, welche die Eigenschaften einer hochentwickelten Zivilisation zeigen soll, in der eine vollwertige Realisation der Möglichkeiten beginnen sollte, die den wahren Wert des beweglichen Verstandes ausmachen, entsteht ein zwingendes Bedürfnis, vor allem die Verstandestätigkeit möglichst vom Einfluss ego-emotionaler Gefühlsäußerungen zu befreien.
24. Dabei werden, nach bestimmten bewussten Willensanstrengungen, die lediglich während der Periode des Übergangs auf das Niveau des Beginns einer normalen vorbestimmten Tätigkeit nötig sind, die ego-emotionalen Eigenschaften auf möglichst geringe lebensnotwendige Äußerungen zurückgeführt.
25. Somit wird den gewaltigen Möglichkeiten des beweglichen Verstandes erlaubt, sich vollwertig nicht aus der Sicht des eigennützigen Vorteils, sondern von den Positionen des allgemeinen Vorteils zum Wohl einer normalen Entwicklung zu realisieren.
26. Danach beginnt der Verstand, der sich nicht unter dem Einfluss irgendeines voreingenommenen Verhältnisses zu etwas befindet, dank der in sein Wesen gelegten Fähigkeiten, die in Erscheinung tretende Wirklichkeit rational zu erfassen.
27. Die Vertreter der Zivilisation, die ein solches Niveau erreicht haben, erlangen unter derartigen Umständen natürliche Möglichkeiten, sich gemeinsam in dem einheitlichen vernünftigen Raum möglichst kompakt aufrechtzuerhalten, ohne große Unterschiede untereinander auf dem Bewusstseinsniveau zu haben.
28. Gemäß der Entwicklung der Verstandeseigenschaft geht die eine oder andere Zivilisation zu einem höheren Entwicklungsniveau über, was dank der angeeigneten Fähigkeiten geschieht, in die immer feineren energetischen Erscheinungsformen der Welt der Materie einzudringen.
29. Der Erwerb solcher Möglichkeiten gestattet es, dementsprechend an dem immer breiteren Spektrum der Prozesse, die in der Welt der Materie geschehen, teilzunehmen.
30. Denn je feiner die energetischen Geheimnisse sind, desto mehr Ereignisse sind davon berührt.
31. Und abhängig von diesen immer erhabeneren Fähigkeiten, die erworben werden, erwirbt jeder Vertreter des beweglichen Verstandes dementsprechend auch eine höhere Verantwortung für alle Erscheinungen der Welt der Materie, auf die aktiv einzuwirken er eine Fähigkeit erwirbt.
32. Die Fähigkeit, ein bestimmtes Spektrum mannigfaltiger Verdichtungen energetischer Erscheinungen zu erfassen, bedeutet unbedingt, dass eine entsprechende Verantwortung für die Teilnahme an allen in der Welt der Materie geschehenden Prozessen, deren Grundlage dieses energetische Spektrum bildet, vorhanden ist.
33. Auf solch einem Weg des Erwerbs von immer erhabeneren Fähigkeiten gibt es eine Grenze, welche die natürlichen energetischen Besonderheiten, welche die Vertreter des beweglichen Verstandes maximal entwickeln können, nicht in der Lage sind zu durchdringen.
34. Zur Wahrnehmung energetischer Erscheinungen, die hinter dieser Grenze in Richtung der feinsten Besonderheiten der Offenbarung des Lebensgeistes geschehen, ist eine qualitativ andere Bewusstseinsform erforderlich, die sich nicht durch den festgelegten natürlichen Prozess bilden kann, nach dem die charakteristische Besonderheit des beweglichen Verstandes geschaffen wird.
35. Ein charakteristischer Zug der Zivilisation unbeseelter Vertreter des beweglichen Verstandes, die das Niveau des Beginns einer normalen vollwertigen Tätigkeit erreicht hat, besteht darin, dass irgendein Unterschied zwischen den inneren Welten eines jeden Vertreters dieser Zivilisation fast völlig fehlt.
36. Unter der inneren Welt muss man sich die Eigenart der Äußerung der natürlichen ego-emotionalen Gefühlsbesonderheiten vorstellen, die mittels bewusster Willensanstrengungen zielstrebig in äußerst enge Grenzen lebensnotwendiger Äußerungen gebracht werden.
37. Unterschiede kann man nur in Eigenschaften des Bewusstseins bemerken, aber auch in diesem Fall ist der Unterschied innerhalb einer Zivilisation nicht groß.